Zentralstaat Deutschland

Der Freistaat Bayern hat zwar das Grundgesetz mehrheitlich im Landtag abgelehnt, aber die Geltung desselben in Bayern hingenommen, wenn es die von den westlichen Besatzungsmächten verordnete Zustimmung von zwei Dritteln der Landtage der westlichen Besatzungszonen erhalten würde.

Damit hat sich Bayern in die Bundesrepublik Deutschland eingefügt. Art. 178 der Bayerischen Verfassung bestimmt, dass der Beitritt Bayerns zur Bundes­republik „auf einem freiwilligen Zusam­menschluss der deutschen Staaten beruht, deren staats­rechtli­ches Eigenleben zu sichern ist.“

Dieses politische Eigenleben Bay­erns wird durch die zentralistische Bundes­politik immer stärker gefährdet. Das Bayern im europäi­sierten Deutschland hat mit dem Bayern der Bayerischen Verfassung nicht mehr viel ge­mein.

Bayern werden nach und nach existientielle politische Rechte entzogen. Art. 31 des Grundgesetzes “Bundesrecht bricht Landesrecht” führt zur politischen Entrechtlichung und Entdemokratisierung Bayerns und seiner Bevölkerung. Der grundgesetzlich festgelegte Föderalismus wird heute zugunsten bundeseinheitlicher Regelungen in nahezu allen Bereichen des politischen Lebens ausgehöhlt.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Berlin die letzten verblie­benen Kompetenzreste der Bundesländer an sich gerissen hat. Deutschland ist auf dem besten Weg zum Zentral­staat, die Länder werden immer mehr zu Provinzen Berlins degradiert. Das in der Bayerischen Verfassung garantierte politische Eigenleben Bayerns und damit der Fortbestand Bayerns als Staat an sich ist bedroht.