Ein echter Bundesstaat ist durch das Prinzip der ständigen Freiwilligkeit der Mitgliedschaft gekennzeichnet, die jederzeit beendet werden darf. Ein solcher Bundesstaat ist die Europäische Union. Bayern ist als Land der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union integriert. Mitgliedstaat ist Deutschland, nicht der Freistaat Bayern, obwohl Bayern ein Staat ist.
Die Europäische Union bestimmt die Geschicke Bayerns und der Menschen in Bayern umfassend und tiefgreifend. Die Politik wird weitestgehend durch die Europäische Union gestaltet. Der Freistaat Bayern hat auf diese Politik nur marginalen Einfluß. Die 11 Abgeordneten Bayerns im Europäischen Parlament gehen in der großen Menge von 732 Abgeordneten unter.
Zu keinem der EU-Verträge ist das bayerische Volk nach seiner Meinung oder gar Zustimmung gefragt worden. Bayern hätte im Rahmen des Grundgesetzes allein keine Möglichkeit, sich EU-Verträgen zu entziehen. Aber die Verträge mit der EU verändern die politischen Verhältnisse in Bayern grundlegend, zumal sie von der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof ohne Widerspruch der Regierungen der Mitgliedstaten extensiv gehandhabt werden.
Der Einfluss des gewählten Europäischen Parlaments auf die EU-Politik ist unwesentlich. Die EU-Kommision, deren Vertreter nicht einmal gewählt worden sind, handelt an allen demokratischen Prinzipien vorbei, obwohl die Auswirkungen dieser Handlungen uns alle betreffen. Bayern wird damit entdemokratisiert, weil keine der in der EU politisch maßgebenden Instanzen demokratisch legitimiert ist.
Ein Freistaat (also eine Republik) ist Bayern durch die Integration in die Europäische Union schon lange nicht mehr. Art. 3a der Bayerischen Verfassung besagt zwar:
„Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen, sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen.“
Doch wie bereits viele andere Artikel unserer Verfassung ist auch dieser bereits zur bedeutungslosen Floskel geworden. Die EU regiert in fast alle ureigensten Belange der Länder hinein, föderative Grundsätze und Subsidiarität werden für den EU-Apparat zunehmend zum Fremdwort.
Im Europa der großen Nationalstaaten wird Bayerns Stimme zwangsläufig untergehen, der Bestand Bayerns als Staat an sich ist in Gefahr. Um die Staatlichkeit Bayerns innerhalb Europas auch in Zukunft zu sichern, ist die Separation Bayerns unerlässlich.