Volksbegehrenstext

Art. 178 der Bayerischen Verfassung bestimmt, dass der Beitritt Bayerns zur Bundes­republik „auf einem freiwilligen Zusam­menschluss der deutschen Staaten beruht, deren staats­rechtli­ches Eigenleben zu sichern ist.“

Dieses politische Eigenleben Bay­erns wird durch die zentralistische Bundes­politik immer stärker gefährdet. Das Bayern im europäi­sierten Deutschland hat mit dem Bayern der Bayerischen Verfassung nicht mehr viel ge­mein.

Im Europa der großen Nationalstaaten wird Bayerns Stimme zwangsläufig untergehen, der Bestand Bay­erns als Staat an sich ist in Gefahr. Um die Staatlichkeit Bayerns inner­halb Europas auch in Zukunft zu sichern, ist die Separa­tion Bayerns unerlässlich.

Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf eröff­net die Möglichkeit zum Aus­tritt Bayerns aus der Bundes­republik Deutschland. Dafür ist eine Änderung der Baye­rischen Verfassung notwendig, neben der Verankerung eines Artikels über den Austritt aus der Bundesrepublik müssen auch die Bezüge zu Deutschland daraus entfernt werden.

Das Nähere zum Vollzug, insbesondere auch über das Bleibe- und Wohnrecht der deutschen Staatsangehörigen in Bayern wird einem Ausfüh­rungs­gesetz und der Baye­rischen Staats­regierung überlassen.

Problem:

Ob­wohl der Föderalismus in der Urfassung des Grundgesetzes weit mehr Beachtung fand als dies heute der Fall ist, lehnte der Bayerische Landtag 1949 das Grundgesetz als zu zentralistisch ab. Wir sehen die Gefahr, dass Bayern künftig zur unmün­digen Provinz degra­diert wird, die dem Bundeshaushalt lediglich noch als Finanz­quelle die­nen darf.

Der grundgesetzlich garantierte Föderalismus wird zugunsten bundeseinheitli­cher Regelungen immer weiter ausgehöhlt. Deutsch­land befindet sich auf dem Weg zum Zentral­staat. Stück um Stück werden die Kompe­tenzen der Bundes­länder – und damit auch Bayerns – abgebaut.

Wer Staaten wie Dänemark, die Schweiz oder die Niederlande betrach­tet, hält es für selbstverständlich, dass die Bürger dort über die Geschicke ihres Landes selbst bestimmen können. Nicht so in Bayern: Insbesondere bei wichtigen Ent­schei­dun­gen in Bezug auf die EU, aber auch in der Gesundheits-, Finanz-, oder Steuerpolitik wird der politische Wille des bayerischen Volkes und seiner Re­gierung allzu häufig übergangen.

Lösung:

Noch verfügt Bayern über gute Voraus­setzungen, sich aus dieser Zwangs­lage zu befreien – jedoch nur, wenn es recht­zeitig vor seiner vollständigen Entmün­digung unabhängig wird. Um den Bestand Bayerns für künftige Gene­rationen zu sichern, müssen wir den nivel­lierenden Einfluss der Bundesrepublik ausschalten und Deutsch­land ver­las­sen, bevor Bayern sich in einer Situation findet, aus der es sich selbst nicht mehr befreien kann.

Bayern ist unter den 27 EU-Staaten gemessen an seiner Be­völkerung der neuntgrößte und auch wirtschaftlich gesehen einer der bedeu­tendsten Staaten in Euro­pa. Bayern wäre ein voll­wer­tiger Partner inner­halb der EU und wäre im EU-Parlament mit 24 Ab­geord­neten vertre­ten. Bayern hätte einen eigenen EU-Kom­missar und wäre in Kommissi­on und Ministerrat voll stimm- und gleichberechtigt.

Die Regierung eines freien Bayern könnte sich in ihrer Politik ohne Rücksicht auf Bundeszwänge und Bundeseinheitlichkeit ausschließlich nach dem Willen und den Bedürfnissen der bayerischen Bürger richten.

Wir fordern, was für andere Länder selbstverständlich ist – die Frei­heit, selbst zu entscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten.

Alternativen:

Keine. Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir das Erbe von mehr als 1500 Jahren bayerischer Staatlichkeit.

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