zur Änderung der Bayerischen Verfassung
mit dem Ziel des
Austritts Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland:
Artikel 1:
Die Präambel der Bayerischen Verfassung wird wie folgt geändert:
Das Wort “deutschen” wird gestrichen.
Artikel 2:
Art. 8 der Bayerischen Verfassung wird ersatzlos gestrichen
Artikel 3:
Art. 131 Abs. 3 der Bayerischen Verfas-sung wird wie folgt geändert:
Die Wörter: “und zum deutschen Volk” werden gestrichen.
Artikel 4:
Art. 178 der Bayerischen Verfassung wird wie folgt geändert:
Art. 178: Beitritt als unabhängiger Staat zu einem Europa der Regionen
(1) Bayern wird einem künftigen europäischen demokratischen Staatenbund beitreten. Er soll auf dem freiwilligen Zusammenschluss der europäischen Regionen beruhen, deren staatsrechtliches Eigenleben und deren Selbstbestimmung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu sichern ist.
(2) Bayern wird aus der Bundesrepublik Deutschland austreten. Die Staatsregierung wird ermächtigt, alle Schritte zu unternehmen, die zu diesem Ziel notwendig sind, insbesondere Verhandlungen hierüber mit den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.