Gesetzesentwurf zur Unabhängigkeit

Entwurf eines Gesetzes
zur Ände­rung der Bayerischen Verfassung
mit dem Ziel des
Austritts Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 1:

Die Präambel der Bayerischen Verfassung wird wie folgt geändert:
Das Wort “deutschen” wird gestrichen.

Artikel 2:

Art. 8 der Bayerischen Ver­fassung wird ersatzlos gestrichen

Artikel 3:

Art. 131 Abs. 3 der Baye­rischen Verfas-sung wird wie folgt geändert:
Die Wörter: “und zum deutschen Volk” werden gestrichen.

Artikel 4:

Art. 178 der Bayerischen Verfassung wird wie folgt geändert:
Art. 178: Beitritt als unabhängiger Staat zu einem Europa der Regionen

(1) Bayern wird einem künftigen euro­päischen demokratischen Staa­tenbund beitreten. Er soll auf dem freiwilligen Zusam­men­schluss der europäischen Re­gionen beru­hen, deren staats­rechtliches Eigenleben und deren Selbstbestim­mung im Sinne des Subsidiaritäts­prinzips zu sichern ist.

(2) Bayern wird aus der Bundesre­publik Deutschland austreten. Die Staats­re­gie­rung wird ermächtigt, alle Schritte zu unternehmen, die zu die­sem Ziel notwen­dig sind, ins­besondere Verhandlungen hierüber mit den Ver­fas­sungs­organen der Bundes­republik Deutschland auf­zuneh­men. Das Nähe­re wird durch Gesetz geregelt.